CHRONIK

Terroranschlag: Waffenlieferant vor Gericht

Im Zusammenhang mit dem Terroranschlag in der Wiener Innenstadt im November 2020 muss sich am Dienstag der mutmaßliche Waffenlieferant vor Gericht verantworten. Es geht um Vergehen gegen das Waffengesetz.

Christoph Zonsics-Kral, der Sprecher des Landesgerichts Wien, bestätigte der APA am Freitagabend eine Meldung des „Kurier“ (Onlineausgabe). Eine Mitwirkung bzw. Mitwisserschaft am Terrorakt ist demanch nicht angeklagt.

Marsel O., ein mutmaßlicher Waffenhändler, soll laut Strafantrag am 25. September 2020 und damit wenige Wochen vor dem Attentat eine Pistole der Marke Tokarev nach Wien gebracht und diese dem späteren Attentäter sowie dem Vermittler des Geschäfts, Adam M., übergeben haben.

Der Attentäter wurde bei dem Terroranschlag von der Polizei erschossen, M. im vergangenen Februar am Wiener Landesgericht nicht rechtskräftig für seine Beteiligung an der Waffenbeschaffung sowie wegen Beitrags zu vierfachem Mord und mehrfachen Mordversuchs zu lebenslanger Haft verurteilt.

Gewehr im Juni 2020 nach Wien gebracht

Schon im Juni 2020 soll O. auf Betreiben von M. das vom Attentäter bei dem Anschlag verwendete Sturmgewehr in einem roten Mazda von Slowenien in die Bundeshauptstadt geliefert haben. Der spätere Attentäter soll die Waffe in einer Tasche in der Nähe einer Schischabar in Wien-Leopoldstadt entgegengenommen haben. Wenige Wochen vor dem Anschlag soll der Attentäter dann die Munition in einem Plastiksackerl bekommen haben, die der Slowene wiederum entgeltlich nach Wien gebracht haben soll. Bei beiden Verkäufen soll O. neben M. dabei gewesen sein, hatte Letzterer nach seiner Festnahme im Ermittlungsverfahren angegeben.

Die Übergabe des Sturmgewehrs sowie der Munition sind laut Gerichtssprecher Zonsics-Kral allerdings nicht mehr Gegenstand der Verhandlung. Die Staatsanwaltschaft habe den Strafantrag in diesem Anklagepunkt, der als Verstoß gegen das Kriegsmaterialgesetz gewertet worden wäre, zurückgezogen. Der zuständige Richter habe daher das Verfahren zum Kriegsmaterialgesetz eingestellt, teilte Zonsics-Kral mit.

Weswegen die Staatsanwaltschaft von der Verfolgung hinsichtlich des Sturmgewehrs zurücktrat, ließ sich am Freitagabend für die APA vorerst nicht klären. Erst Samstagmittag räumte die Sprecherin der Wiener Staatsanwaltschaft, Nina Bussek, einen Fehler ein – mehr dazu in Terroranschlag: Justizirrtum eingeräumt (wien.ORF.at).

Verhandlung für drei Stunden anberaumt

Die Anklagebehörde hatte gegen O. ein Inlandsverfahren geführt – notgedrungen, da Slowenien die Strafverfolgung abgelehnt hatte. Gegen den Slowenen gab es nie einen Haftbefehl, offenbar gingen die Strafverfolgungsbehörden davon aus, dass er nicht wusste, wofür die nach Wien geschafften Waffen verwendet wurden.

Die Verhandlung gegen O. ist für lediglich drei Stunden anberaumt. Es sind nur zwei Zeugen geladen, darunter M. Sollte O. im Sinn der Anklage schuldig erkannt werden, drohen ihm bis zu zwei Jahre Haft.