Ein mutmaßlicher Waffenlieferant vor Gericht
APA/Georg Hochmuth
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Chronik

Urteil gegen Waffenlieferanten rechtskräftig

Das Urteil gegen jenen 32-jährigen Slowenen, der einem Mittelsmann des Wien-Attentäters eine Pistole samt passender Munition geliefert hat, ist rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft Wien akzeptiert das Urteil über neun Monate bedingter Haft.

Der Mann wurde am Dienstag am Landesgericht für Strafsachen verurteilt. Bei einer Strafdrohung von bis zu zwei Jahren wegen mehrerer Verstöße gegen das Waffengesetz fasste er neun Monate auf Bewährung aus, die er sogleich annahm. „Wir werden keine Rechtsmittel anmelden“, meinte nun Behördensprecherin Nina Bussek am Mittwochabend.

Mit dem Rechtsmittelverzicht der Staatsanwaltschaft entgeht der 32-Jährige dem Gefängnis, sollte er sich in den kommenden drei Jahren – das ist die Dauer der Probezeit – wohl verhalten und sich nichts mehr zuschulden kommen lassen. Gerät er bis dahin nicht mehr ins Radar der heimischen Justiz, wird ihm die bedingt ausgesprochene Freiheitsstrafe endgültig nachgesehen.

Mittelsmann zu lebenslanger Haft verurteilt

Jener Mann, der dem Wien-Attentäter den Waffendeal vermittelt hatte, war hingegen im vergangenen Februar erstinstanzlich zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Im Unterschied zum Slowenen war die Anklagebehörde bei dem gebürtigen Tschetschenen ursprünglich davon ausgegangen, dass dieser sowohl in das Terrornetzwerk des Attentäters eingebunden war als auch wissen musste, dass mit den von ihm vermittelten Schusswaffen gemordet werden würde.

Der Tschetschene wurde folglich wegen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung und Beteiligung am vierfachen Mord angeklagt, zusätzlich – bezogen auf die Zastava M70, ein im ehemaligen Jugoslawien hergestelltes, auf der Technik des Kalaschnikow-Sturmgewehrs AK-47 beruhendes Modell – wegen Verstoßes nach dem Kriegsmaterialgesetz und hinsichtlich der Pistole Marke Tokarev samt Munition nach dem Waffengesetz.

Keine Anklage wegen Sturmgewehrs möglich

Der Verkäufer der Waffen wurde demgegenüber überhaupt nur für die Tokarev plus 35 Schuss Munition vor Gericht gebracht – hinsichtlich seiner Beteiligung an der terroristischen Vereinigung und Beitragshandlungen am Töten des Attentäters fehlten der Anklagebehörde die Beweise. Für das nach Wien gebrachte Sturmgewehr konnte der Slowene aufgrund eines Irrtums der Staatsanwaltschaft nicht mehr belangt werden, was Justizministerin Alma Zadic (Grüne) am Pfingstwochenende in scharfen Worten („Ein inakzeptabler Fehler“) kritisiert hatte.