Die geplante Photovoltaikanlage auf der Wiener Stadthalle
David Bohmann
David Bohmann
chronik

Neue Bauordnung für Wiens Zukunft

Die Wiener Stadtregierung will noch vor Jahresende eine Novelle der Bauordnung beschließen. Diese umfasst Themen von A wie Abbruchhäuserschutz bis Z wie Zonenmodell für Stellplatzverpflichtung. Geregelt wird auch die Vermietung via Airbnb.

Unter dem Kapitel „Leistbares und qualitätsvolles Wohnen“ wird unter anderem ein heißes Eisen angefasst: Mit der Novelle soll die Kurzzeitvermietung von Wohnungen auf Plattformen wie Airbnb stark eingeschränkt werden. Vorgesehen ist, dass ein Objekt nur mehr höchstens 90 Tage im Jahr vermietet werden darf. Bisher gab es Limits lediglich für Gegenden, die als Wohnzone gewidmet waren. Jetzt soll die Regelung auch auf Wohnungen außerhalb dieser Zonen ausgedehnt werden.

Zur Kontrolle dieser Maßnahme ist ein Abgleich mit der Ortstaxenerhebung geplant. Eine entsprechende Rechtsgrundlage für die Erhebung der Daten soll geschaffen werden. Die Taxe muss bei der Vermietung über Onlineportale abgeführt werden. Mit der Neuregelung solle verhindert werden, dass kostbarer Wohnraum dem Wohnungsmarkt dauerhaft entzogen wird, hieß es.

Neue Baunovelle für Wien

Außerdem geht es in diesem Kapitel um den Erhalt von Gebäuden aus der Gründer- und der Zwischenkriegszeit. Neubauten sollen nur bewilligt werden, wenn erforderliche Abbruchbewilligungen vorliegen. Und Abbrüche sollen so lange aufgeschoben werden, bis alle Rechtsmittel geschlossen worden sind. Zur Mobilität ist eine Reform der Stellplatzverpflichtung angedacht, ebenso wie Qualitätskriterien für Fahrradabstellplätze. Ressourcenschonung und Kreislaufwirtschaft sollen als Ziel der Stadtplanung verankert werden.

Viele Regelungen für besseren Klimaschutz

Gleich mehrere Maßnahmen sind dem Kapitel „Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel“ gewidmet. Dazu gehört etwa die Dekarbonisierung mit dem Ziel, bis 2040 komplett aus der fossilen Wärmeversorgung auszusteigen. So sollen etwa Erdwärmesonden baurechtlich gänzlich bewilligungsfrei sein. Auch soll eine Sonderbestimmung Nebengebäude für technische Infrastruktur ermöglichen, die nicht im oder auf dem Haus integrierbar ist.

Natürlich gehört auch die Photovoltaik zu diesem Kapitel. Hier soll einerseits die Solarverpflichtung ausgedehnt werden. Baurechtliche Genehmigungen sollen erleichtert werden, und es sollen die Rahmenbedingungen verbessert werden, um Parkplätze in Gewerbegebieten mit Photovoltaik auszustatten. Auch der Entsiegelung sind neue Vorschriften gewidmet. Zum Beispiel sollen das verpflichtende Pflanzen von Bäumen und die Gartengestaltung auf die Bauklasse I ausgeweitet werden.

Ein Baum pro fünf Parkplätzen im Freien

Als Beispiele aus der Praxis wird etwa die Errichtung eines Parkplatzes mit 50 Stellplätzen im Freien genannt. Die Novelle sieht hier vor, dass künftig je fünf Stellplätzen ein großkroniger Baum zu pflanzen ist. 50 Stellplätze bedeuten also zehn Bäume, die das Mikroklima auf dem Parkplatz erheblich verbessern sollen.

In einem anderen Beispiel geht es um die Sanierung eines mehrgeschoßigen Wohnhauses im dicht verbauten Stadtgebiet. Ein Teil der Liegenschaft ist asphaltiert. Neu wird hier, dass der unverbaute Bereich zu mindestens zwei Dritteln gärtnerisch zu gestalten ist.

Bauordnung als Garant für lebenswertes Wien

„Mit dem Gesetzesentwurf zur Bauordnungsnovelle setzt die Stadt Wien völlig neue Maßstäbe für das nachhaltige und leistbare Wohnen der Zukunft“, sagte Vizebürgermeisterin und Wohnbaustadträtin Kathrin Gaal (SPÖ). Die Novelle trage die politische Handschrift der Verantwortung für kommende Generationen. Sie umfasse die „großen Stellschrauben, an denen wir uns beim Wiener Weg der lebenswertesten Stadt orientieren“.

Die Novelle sei ein „Meilenstein für eine klimafitte Stadtentwicklung“, so Selma Arapovic, Sprecherin für Stadtentwicklung der NEOS Wien. Sie hob diverse Maßnahmen hervor, die sicherstellen würden, dass Wien weiter die lebenswerteste Großstadt bleibe – mehr dazu in Wien zur lebenswertesten Stadt gekürt.

Fahrplan bis zum Beschluss

Auf Basis der vorliegenden Vorschläge hat die MA 64 in den letzten Monaten einen umfassenden Gesetzesentwurf ausgearbeitet, der in den nächsten Wochen in die Begutachtung gehen soll. Im nächsten Schritt soll im Herbst 2023 eine Regierungsvorlage dem weiteren Gesetzgebungsverfahren zugeführt werden, sodass die Bauordnungsnovelle noch Ende des Jahres im Wiener Landtag beschlossen werden kann.