Der Angeklagte unter Polizeibegleitung
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Gericht

19-Jährige leblos abgelegt: Prozess vertagt

Am Landesgericht ist der Prozess gegen einen damals 17-Jährigen fortgesetzt worden, der im Zuge einer Party in Döbling den Zustand einer wehrlosen 19-Jährigen ausgenutzt und sie danach leblos im Stiegenhaus abgelegt haben soll. Der Prozess musste vertagt werden.

Dem mittlerweile 18 Jahre alten Burschen wird in diesem Zusammenhang sexueller Missbrauch einer wehrlosen Person (§ 205 Absatz 1 StGB) und Imstichlassen einer Verletzten mit Todesfolge (§ 94 Absatz 2 StGB) angelastet.

Der Angeklagte soll bei einer so genannten Afterparty in seiner Wohnung den infolge von Suchtmittelmissbrauch beeinträchtigten Zustand der 19-Jährigen ausgenutzt haben, um mit der jungen Frau den Beischlaf zu vollziehen.

Prozess nach Drogenparty

Eine 19-Jährige soll im Zuge einer Party in Döbling missbraucht und dann einfach leblos im Stiegenhaus abgelegt worden sein. Heute ist der Prozess gegen einen mittlerweile 18-Jährigen fortgesetzt worden.

Hausbewohner entdeckte Leiche

Als der damals 17-Jährige am nächsten Tag feststellte, dass die Frau keine Lebenszeichen mehr von sich gab, schaffte er sie aus seiner Wohnung und legte sie im Eingangsbereich des Stiegenhauses ab, ohne sich weiter um sie zu kümmern.

Dort entdeckte sie ein 32-jähriger Hausbewohner, als dieser kurz vor Mitternacht noch einmal mit seinem Hund ins Freie ging. Er habe die rücklings mit angewinkelten Beinen am Boden Liegende angesprochen, an der Schulter berührt und schließlich gerüttelt, schilderte der Mann nun einem Schöffensenat (Vorsitz: Martina Hahn): „Da kam nichts. Da hat es bei mir Klick gemacht. So, wie sie da gelegen ist, hat sie sich nicht selbst so hingelegt.“

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Am ersten Prozesstag bestritt der Angeklagte alle Anklagepunkte

Wiederbelebungsmaßnahmen scheiterten

Er habe die Rettung angerufen: „Es war Dezember, mitten in der Nacht, es hat geregnet.“ Auffallend sei gewesen, dass die junge Frau keine Schuhe und weiße Socken anhatte: „Die waren nicht nass. Da war mir klar, dass die von der Stiege war.“ Der 32-Jährige führte bis zum Eintreffen der Rettungskräfte Wiederbelebungsmaßnahmen durch. Die 19-Jährige erlangte nicht mehr das Bewusstsein.

Obwohl dann auch die Rettungskräfte an Ort und Stelle mit einem Defibrillator-Einsatz um ihr Leben kämpften, kam jede Hilfe zu spät. Der Angeklagte hatte beim Prozessauftakt Ende Juli den Missbrauch bestritten und zum weiteren Erinnerungslücken behauptet. Er wisse nicht mehr, was passiert sei.

Gutachter am Wort

Vor der Erörterung der Sachverständigengutachten – geladen waren ein Gerichtsmediziner, ein Toxikologe und eine Molekulargenetikerin – wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Wie sich danach aus dem weiteren Fortgang der Verhandlung ergab, dürfte inzwischen feststehen, dass die junge Frau 30 bis 90 Minuten vor ihrem Tod noch Drogen konsumiert hatte – möglicherweise gemeinsam mit dem Angeklagten. Der genaue Todeszeitpunkt der 19-Jährigen steht nicht fest und lässt sich wohl auch nicht mehr klären.

Florian Astl, der Verteidiger des Angeklagten, hält es für nicht ausgeschlossen, dass es zu den geschlechtlichen Handlungen einvernehmlich gekommen war. Der 18-Jährige selbst hat seinen Angaben zufolge daran keine Erinnerung. Aufgrund der nunmehrigen gutachterlichen Feststellungen sei es auch denkbar, dass die junge Frau zum Zeitpunkt des intimen Kontakts bereits tot war und der 18-Jährige dies aufgrund seines vom Suchtmittelkonsum beeinträchtigten Zustand gar nicht mitbekam, argumentiert Astl.

Zeugen nicht erschienen

Er beantragte daher die Einholung eines ergänzenden toxikologisches Gutachtens, das abklären soll, in welcher Verfassung sich der süchtige Bursch im verfahrensgegenständlichen Zeitpunkt befunden hatte. Das Gericht gab diesem Beweisantrag Folge. Die Verhandlung musste erneut vertagt werden, weil zwei wesentliche Zeugen, die sich gemeinsam mit dem Angeklagten und der jungen Frau in der Wohnung aufgehalten hatten, nicht erschienen waren. Sie sollen sich bis Anfang September im Urlaub in Tunesien befinden. Der Prozess wurde daher auf den 5. September vertagt.