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Wirtschaft

Sammelklage gegen Indexklauseln bei Mieten

Eine Wiener Rechtsanwaltskanzlei will ein Urteil des Obersten Gerichtshofes (OGH) nutzen, um für Mieterinnen und Mieter über eine Sammelklage Geld zurückzuholen. Es geht um möglicherweise unwirksame Inflationsanpassungen. Die Arbeiterkammer räumt dem Plan Chancen ein.

Der Österreichische Immobilienverband (ÖVI) ist hingegen skeptisch. Auch die Haus- und Grundbesitzer (ÖHGB) sprechen in einer Aussendung vom Freitag von einer „unnötigen Verunsicherung“. Auf Basis einer Indexklausel in den meisten Mietverträgen erhöhen sich die Mieten in den meisten Fällen parallel zur Inflation. Da die Inflation in den vergangenen Monaten regelmäßig bei rund zehn Prozent lag, stiegen auch die Mieten rasant an.

Laut dem kürzlich ergangenen Urteil des OGH widersprechen nun aber die Wertsicherungsklauseln in manchen Mietverträgen, die mit Unternehmen, etwa Banken und Versicherungen, abgeschlossen wurden, dem Konsumentenschutzgesetz, weil sie einerseits zu schwammig formuliert waren beziehungsweise eine zeitliche Eingrenzung fehlte, erklärte der Mietrechtsexperte Walter Rosifka am Freitag im Ö1-Morgenjournal. So verbietet das Konsumentenschutzgesetz etwa eine Mieterhöhung in den ersten zwei Monaten. Die Arbeiterkammer hatte das OGH-Urteil erwirkt.

Immobilienwirtschaft: Erwartungshaltung zu groß

Die Rechtsanwaltskanzlei Peschel ist für die angestrebte Sammelklage derzeit auf der Suche nach Verträgen. Laut den Anwälten könnten dadurch Hunderttausende 30 Jahre rückwirkend profitieren. Anton Holzapfel vom Verband der Immobilienwirtschaft glaubt nicht an ein so großes Ausmaß, wie er im Ö1-Morgenjournal sagte. Er spricht von einigen zehntausend solcher Verträge. Die Erwartungshaltung sei zu hoch, dennoch könne man den OGH-Spruch nicht wegwischen. Es seien aber noch viele Fragen offen.

Die Sonderbestimmungen des Mietrechts beschränkten Rückforderungen auf drei Jahre, so der ÖVI. „Die für alle Wohnrechtsexperten überraschenden Aussagen des OGH in den Entscheidungen, wo Musterformulierungen im Rahmen eines Abmahnverfahrens als intransparent bzw. gröblich benachteiligend angesehen wurden, haben kreative, über das Ziel hinausschießende Ideen befördert, die einer sachlichen Grundlage entbehren“, schrieb Holzapfel in einer Aussendung.

Sammelklage gegen Indexklauseln bei Mieten

Eine Wiener Rechtsanwaltskanzlei will ein Urteil des Obersten Gerichtshofes (OGH) nutzen, um für Mieterinnen und Mieter über eine Sammelklage Geld zurückzuholen. Es geht um möglicherweise unwirksame Inflationsanpassungen. Die Arbeiterkammer räumt dem Plan Chancen ein.

AK: „Im Bereich des Möglichen“

Gute Chancen räumt indes die AK dem Vorstoß ein. Der OGH habe die Richtung vorgezeigt, das sei eine gute Basis, ein Erfolg „im Bereich des Möglichen“, vor allem weil die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes sehr darauf bedacht sei, dass man sich nicht aus rechtswidrigen Klauseln bereichern können soll, so Rosifka. Es sei daher nicht völlig ausgeschlossen, dass Vermieter und Vermieterinnen Inflationsanpassungen tatsächlich zurückzahlen müssen.

Laut der Rechtsanwaltskanzlei müsse ein Mietvertrag mit einem Unternehmen (Bank, Fonds, Privatstiftung, Versicherung, GmbH, AG, OG, KG) bestehen und sich eine Indexklausel im Mietvertrag befinden. Nicht unterstützt werden kann die Klage von Mieterinnen und Mietern, die von einer Privatperson mieten, keine Indexklausel in ihrem Vertrag haben oder einen gewerblichen Mietvertrag haben.

Rechtssicherheit innerhalb eines Jahres erwartet

Dass eine Anwaltskanzlei hier vorpresche, sehe er nicht negativ, so der AK-Mietexperte. Die Arbeiterkammer warte aber lieber ab, was die anderen Musterklagen ergeben. Innerhalb eines Jahres erwartet Rosifka in der Frage Rechtssicherheit.