Gesperrter Grill
APA/Eva Manhart
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Chronik

Grillverbot wieder in Kraft

Ab sofort ist in Wien das Grillen auf den öffentlichen Grillplätzen wieder verboten. Der städtische Forstbetrieb hat heute Vormittag die Wiener Waldbrandverordnung in Kraft gesetzt. Damit ist auch offenes Feuer und Rauchen im Wald strengstens untersagt.

„Es hat zwar vor zwei Wochen sehr stark geregnet, aber bei dieser Hitze ist das Wasser im Boden ganz schnell verbraucht. Der Boden im Wald und auf den Wiesen ist momentan komplett trocken“, sagte Alexander Mrkvicka vom Wiener Forstbetrieb (MA 22). Auch das Laub und die Äste seien „staubtrocken. Das heißt, die Brandgefahr ist sehr hoch und es reicht schon eine weggeworfene Zigarette.“

Grillplatz  auf der Donauinsel.
APA/Eva Manhart
Bis auf weiteres kann auf den öffentlichen Grillplätzen nicht mehr gegrillt werden

Vorsicht auch beim Abstellen des Fahrzeugs

Deshalb sei die Waldbrandverordnung wieder erlassen worden. Es ist das zweite Mal in diesem Sommer. Die öffentlichen Grillplätze sind ab heute mit der Verordnung gesperrt. Das Grillen in privaten Gärten außerhalb des Gefährdungsbereiches des Waldes ist weiterhin gestattet. Die Stadt mahnt aber angesichts der Trockenheit auch hier zu besonderer Vorsicht.

Und auch Autofahrerinnen und Autofahrer bittet Mrkvicka, wegen des heißen Katalysators aufzupassen. „Das heißt, das Auto nicht irgendwo hinstellen, wo viel Laub liegt, wo langes, trockenes Gras ist. Weil da könnte es eben auch zu brennen beginnen.“

Strafe bis zu 7.300 Euro

Wer gegen die Waldbrandverordnung verstößt, muss mit Strafen rechnen. „Pro Vergehen können bis zu 7.300 Euro an Strafe anfallen“, hieß es. Das könne aber im Fall eines Waldbrandes noch steigen. „Wenn dort eine Verursacherin oder ein Verursacher festgestellt werden kann, dann muss er oder sie den gesamten Waldbrandeinsatz zahlen. Das können dann leicht mehrere hunderttausend Euro sein.“ Die Waldbrandverordnung gilt so lange, bis es wieder ausgiebig geregnet hat.