(v.l.) Anwalt Philipp Wolm, der Angeklagte, der ehemalige Burgschauspieler Florian Teichtmeister  und Anwalt Rudolf Mayer im Prozess
APA/Barbara Gindl
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Chronik

Teichtmeister-Urteil ist rechtskräftig

Die Staatsanwaltschaft Wien akzeptiert in der Causa Teichtmeister das erstinstanzliche Urteil, das das Landesgericht für Strafsachen gestern über Ex-Burgschauspieler Florian Teichtmeister verhängt hat.

„Wir werden keine Rechtsmittel anmelden“, teilte Behördensprecherin Nina Bussek am Mittwochnachmittag auf APA-Anfrage mit. Damit bleibt es bei zwei Jahren bedingt für das Beschaffen von rund 76.000 Dateien mit Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen.

Zudem muss der 43-Jährige dem damit rechtskräftigen Urteil zufolge strenge gerichtliche Weisungen einhalten, im Gegenzug wurde die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum unter Setzung einer fünfjährigen Probezeit bedingt nachgesehen. Das Gericht verpflichtete Teichtmeister, eine 2021 begonnene Psychotherapie fortzusetzen und weiter eine engmaschige psychiatrische Behandlung gegen seine Pädophilie sowie das Sammeln von verbotenem Material im Internet zu absolvieren.

Diashows und Textanmerkungen

Teichtmeister hatte sich von 2008 bis 2021 Bilder von missbrauchten Kindern und Jugendlichen verschafft und einen erheblichen Teil der Dateien – nämlich rund 35.000 – verändert, indem er Collagen sowie Diashows erstellte und das Material mit Textanmerkungen versah. Zudem muss Teichtmeister alle zwei Monate dem Gericht unaufgefordert nachweisen, dass er weiterhin keinen Alkohol und keine Drogen konsumiert.

Das Gericht war mit diesen Weisungen Empfehlungen des psychiatrischen Sachverständigen Peter Hofmann gefolgt, der sich für diese Maßnahmen ausgesprochen hatte. Unter dieser Prämisse könne die an sich gebotene Unterbringung Teichtmeisters in einem forensisch-therapeutischen Zentrum gemäß Paragraf 21 Absatz 2 StGB ungeachtet seiner Persönlichkeitsstruktur – das Gutachten ging von einer schwerwiegenden und nachhaltigen psychischen Störung aus – bedingt nachgesehen worden, argumentierte Hofmann.