Künftig darf draußen serviert werden, ohne dass zwischen Sommer- und Winterbetrieb unterschieden wird. Stadt und Wirtschaftskammer Wien haben sich zuletzt auf eine entsprechende Regelung geeinigt. Genau genommen handelt es sich um die Fortschreibung einer Sondererlaubnis. Denn während der Pandemie war der Weiterbetrieb über den Winter bereits möglich.
Kritik aus den Bezirken
Vor der Pandemie konnten Lokale Winter- und Sommerschanigarten nur in unterschiedlicher Größe errichten und separat bewilligen lassen. Mit der neuen Regelung ist der nötige Auf- und Abbau nun Geschichte. Drei Bezirksvorsteher kritisierten das am Mittwoch: Markus Figl (ÖVP) aus der Inneren Stadt, Markus Reiter aus Wien-Neubau und Martin Fabisch (beide Grüne) aus der Josefstadt.
Sie kritisierten den Nutzungsdruck, unter dem der öffentliche Raum stünde. Es bestehe die Gefahr, dass die öffentlichen Flächen übertrieben in Anspruch genommen würden. Reiter befürchtete, dass Erdgeschoßlokale künftig vor allem an Lokale vermietet werden. Damit sei der Geschäftsmix in Gefahr. Stadt Wien und Wirtschaftskammer Wien wiesen die Vorbehalte zurück.
Bericht der Volksanwaltschaft
Neben der Schanigartenregelung wird es im Landtag auch um die Berichte der Volksanwaltschaft, den Naturschutzbericht und den Tätigkeitsbericht des Verwaltungsgerichts jeweils für das Jahr 2022 gehen. Zudem stehen Entwürfe zu Änderungen des Gebrauchsabgabegesetzes, Hundeabgabegesetzes, Parkometergesetzes und Fleischuntersuchungsgesetzes zur Verhandlung.