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Terrorpläne: Verdächtiger weiter in Haft

Der 16-jährige mutmaßliche Islamist und Anhänger der Terror-Miliz „Islamischer Staat“ (IS), der nach Erkenntnissen der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) am 11. September am Wiener Hauptbahnhof Passantinnen und Passanten mit einem Kampfmesser niederstechen wollte, bleibt vorerst in Haft.

Das Wiener Landesgericht hat die U-Haft am Mittwoch um vier Wochen verlängert. „Die bisherigen Haftgründe bleiben aufrecht“, teilte Gerichtssprecherin Christina Salzborn mit.

Der Bursch war am 12. September festgenommen worden, nachdem er am Vortag in Tarnkleidung und mit einem kurz davor erworbenen Kampfmesser zum Hauptbahnhof gefahren war, um eigenen Angaben zufolge einen Selbstmordanschlag im Namen des IS durchzuführen. Wie er nach seiner Festnahme erklärte, habe er vor gehabt, so lange auf Menschen einzustechen, bis er von der Polizei erschossen wurde.

Bezog sich auf Wiener Terroranschlag

Der Jugendliche soll die Tat in einer islamistischen Telegram-Gruppe, der er seit Juli 2023 angehörte und in der er sich in kürzester Zeit weiter radikalisiert haben dürfte, auch angekündigt und Zuspruch von Gleichgesinnten gesucht haben. Wie der 16-Jährige den Ermittlern vom Verfassungsschutz darlegte, habe er sich von seinem Vorhaben „das Paradies“ versprochen, wobei er sich explizit auf den Attentäter von Wien bezogen haben soll, der am 2. November 2020 in der Innenstadt vier Menschen getötet hatte, ehe er von der Polizei erschossen wurde.

Rückzieher gemacht und in Moschee gegangen

Bei der nicht öffentlichen Haftprüfung machte der 16-Jährige, der von einer Verfahrenshelferin beraten wurde – für einen Wahlverteidiger dürften die finanziellen Mittel seiner Familie nicht ausreichen –, keine Angaben mehr, gab Gerichtssprecherin Salzborn im Gespräch mit der APA bekannt. Offen ist weiter, weshalb er am Bahnhof von seinen terroristischen Absichten abrückte und stattdessen das Gelände verließ, eine Moschee aufsuchte und dort die Nacht verbrachte.

Die Staatsanwaltschaft Wien ermittelt gegen den bisher unbescholtenen Burschen wegen terroristischer Vereinigung (§ 278b StGB). Weitere Aufschlüsse erhoffen sich die Behörden von der Auswertung der Handy-Daten und der bei einer Hausdurchsuchung sichergestellten Gegenstände – darunter auch Datenträger – des 16-Jährigen. Die entscheidenden Hinweise auf den mutmaßlichen Islamisten hatte die DSN einmal mehr von einem ausländischen Partnerdienst bekommen.

131 extremistische und terroristische Straftäter in Haft

Aktuell befinden sich in den heimischen Gefängnissen 131 extremistische und terroristische Straftäter – die allermeisten von ihnen sind männlich. 39 sitzen wegen terroristischer Straftaten, der Großteil davon dürfte radikalislamistischem Gedankengut anhängen bzw. diese Gesinnung zum Zeitpunkt der Inhaftierung vertreten haben.

84 sind dem rechtsextremistischen Bereich zuzurechnen, acht weitere sitzen als Staatsverweigerer. Diese Zahlen gab das Justizministerium am Mittwoch auf APA-Anfrage bekannt (Stichtag: 19. September).