Das Verwaltungsgericht von außen
APA/Hans Punz
APA/Hans Punz
Chronik

Klimaaktivist: Nun muss VwGH entscheiden

Ein Klimaaktivist ist im Februar während einer Untersuchung der Wiener Polizei gezwungen worden, auch seine Unterwäsche hinunterzuziehen. Daraufhin zog der Aktivist vor Gericht und bekam recht. Die Polizei brachte aber eine Revision ein, nun entscheidet ein Höchstgericht.

Erstinstanzlich bekam der Mann im September vom zuständigen Verwaltungsgericht Wien (VGW) recht. Er beschwerte sich zuvor wegen Unverhältnismäßigkeit. „Zurzeit wird vom VGW das im Verwaltungsgerichtshofgesetz (VwGG) vorgesehene Vorverfahren durchgeführt“, hieß es vom Verwaltungsgericht zur APA. Im Zuge dessen bekomme auch noch einmal der Aktivist Gelegenheit zur Revision Stellung zu nehmen. Der VwGH erhalte den Akt daraufhin zur Entscheidungsfindung und werde auf dieser Basis eine Entscheidung treffen.

Vorgehen als Teil des „Standardprozedere“

Der 24-Jährige hatte als Mitglied der „Letzten Generation“ am 20. Februar an einer Klebe-Protestaktion in Wien teilgenommen, war daraufhin festgenommen und in das Polizeianhaltezentrum (PAZ) in der Rossauer Lände gebracht worden. Dort hatte ihn ein Polizist im Rahmen einer Durchsuchung gezwungen seine Unterhose „bis zum Knie hinunterzuziehen“.

Der Gruppeninspektor habe das Vorgehen als Teil des „Standardprozedere“ gerechtfertigt, weil Eigen- oder Fremdgefährdung im Vorfeld nie ausgeschlossen werden könne. Er habe zudem den Verdacht gehabt, möglicherweise Superkleber in der Unterwäsche des Mannes zu finden. „Es hätte sein können, dass sich jemand bei uns im PAZ anklebt und das brauchen wir nicht.“

Gericht: „Grundsätzlich unverhältnismäßig“

Weil jedoch keine Anzeichen für eine Gefährdung vorgelegen hätten, wurde dem 24-Jährigen unter Verweis auf Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes Recht gegeben. So sei eine derartige Maßnahme im Zuge einer Festnahme nur erlaubt, um Eigen- oder Fremdverletzungen zu verhindern sowie einer Flucht vorzubeugen.

Mit abnehmenden Gefährdungspotenzial wird „eine Maßnahme wie die Durchsuchung eines unbekleideten Körpers grundsätzlich unverhältnismäßig“, argumentierte das VGW damals. Darüber hinaus stehe das Erkenntnis in diesem Fall auch in Einklang mit der Judikatur des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrecht (EGMR).

In der außerordentlichen Revision an den Verwaltungsgerichtshof muss die Polizei nun zeigen, dass das Verwaltungsgericht Wien mit dieser Entscheidung von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abgegangen ist. „Ich bin gespannt, wie sie das argumentieren möchte“, betonte Clemens Lahner, der Rechtsanwalt des 24-Jährigen, damals.