Beantragt werden kann die nun beschlossene neue Wohnbeihilfe ab 1. März nächsten Jahres. Künftig wird bei der Berechnung der Wohnbeihilfe die Bruttomiete statt der Nettomiete als Grundlage herangezogen. Es wird also auch eine Betriebskostenpauschale berücksichtigt. Damit steigt auch die Fördersumme.
Zudem wird das maximale Haushaltseinkommen angehoben, außerdem werden Sonderzahlungen wie 13. und 14. Gehalt nicht mehr eingerechnet. So bekommen mehr Menschen als bisher Anspruch auf eine Wohnbeihilfe. Zudem macht es keinen Unterschied mehr, ob jemand im geförderten Wohnbau oder in einem privaten Wohnhaus lebt.
Personal der MA 50 aufgestockt
Künftig können auch alle Menschen mit Mindestpension Wohnbeihilfe bei der MA 50 beantragen. Bisher mussten sie bei der MA 40 Mietbeihilfe beantragen. Künftig sollen die Anträge zudem über eine neue IT-Applikation abgewickelt werden. Das Personal der MA 50 wurde außerdem aufgestockt.
Beschlossen wurde im Landtag am Donnerstag auch eine neue Bauordnung für Wien. Diese bringt unter anderem strengere Klimaschutzvorgaben für Neubauten. Als einzige Oppositionspartei stimmten die Grünen der Novelle zu.