Kind beim Spielen mit Eisenbahn
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CHRONIK

Kindergärten mit mehr Transparenz

Die Staatsanwaltschaft hat das Strafverfahren gegen zwei Kindergartenpädagogen eingestellt, ein Verwaltungsverfahren des Jugendamts beginnt nun. Die MA10 verspricht für die Zukunft Transparenz und raschere Information.

„Beim Auftreten von allfälligen Vorwürfen werden die Eltern unverzüglich darüber informiert. Und es ist uns wichtig, transparent und offen mit allen Beteiligten zu kommunizieren“, versicherte Kurt Burger, stellvertretender Leiter der MA10 Kindergärten, gegenüber „Wien heute“.

Kindergarten: Missbrauchsverdacht nicht erhärtet

Die Staatsanwaltschaft Wien hat das Verfahren gegen zwei mit dem Vorwurf des Kindesmissbrauchs konfrontierte Pädagogen eines städtischen Kindergartens in Penzing eingestellt. Laut Gutachten hat sich der Verdacht nicht erhärtet.

Für das Verwaltungsverfahren des Jugendamts werden Eltern und Kinder aber auch Gutachter sowie Kolleginnen und Kollegen der beiden Kindergartenpädagogen befragt. „Das Wesentliche ist, dass der Kinderschutz gewährleistet ist. Und die Frage muss beantwortet werden: Können wir ausschließen, dass Übergriffe stattgefunden haben?“, erklärte Judith Pöschmann, Sprecherin der MA11 Jugendamt. Wie immer das Untersuchungsergebnis ausfällt – auf ihren alten Arbeitsplatz kehren die beiden Kindergarten-Pädagogen nicht mehr zurück, hieß es am Mittwoch.

Lob für Kinderschutzkonzepte

Kinderschutzorganisationen zeigten sich am Mittwoch nicht sind überrascht, dass die Verfahren eingestellt wurden. Begrüßt wurden die Folgen: Seit dem Vorfall im Kindergarten Penzing wurden für Einrichtungen, die mit Kindern zu tun haben, Kinderschutzkonzepte verpflichtend. Das sei viel mehr Kinderschutz, als es eine Verurteilung eines Täters jemals sein könnte, hieß es.

Die Staatsanwaltschaft Wien hatte am Dienstag die Einstellung des Strafverfahrens gegen die beiden Kindergartenpädagogen bekannt gegeben. „Letztlich konnten die Sachverständigen in den Gesprächen mit den Minderjährigen keine verdachtserhärtenden Aussagen feststellen“, hieß es in der Begründung. Wesentlich war vor allem das psychologische Gutachten.