Kassalade
ORF.at/Birgit Hajek
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Chronik

Fehler auf Preisschild: Erst Preis an Kassa gilt

Beim Einkaufen lohnt es sich zweimal hinzuschauen: Manchmal sind Produkte falsch etikettiert, an der Kassa wird dann ein höherer Preis verlangt. Dieser Preis an der Kassa gilt – allerdings kann das Geschäft angezeigt werden.

Ein Beispiel: Am Regal steht, dass ein Produkt in Aktion ist. An der Kassa weiß das Personal davon jedoch nichts und will das Produkt zum Vollpreis verkaufen. Das ist rechtlich so in Ordnung, erklärt Konsumentenschutz-Expertin Gabriele Zgubic von der Wiener Arbeiterkammer: „In diesem Fall gilt der Preis an der Kassa.“

Denn der Vertrag werde erst an der Kassa abgeschlossen: „Wenn hier unterschiedliche Preisvorstellungen sind, dann kommt kein Vertrag zustande“, so Zgubic. Man muss das Produkt zum teureren Preis also nicht kaufen, hat aber auch keinen Anspruch auf den günstigeren Preis vom Preisschild.

Rückgabe bei Irrtum möglich

Bemerkt man erst später, dass man das Produkt irrtümlich zu einem anderen Preis gekauft hat als angeschrieben, kann man sein Geld jedoch zurückverlangen: „Hier kann man sagen, im Regal wurde der anders ausgepreist, du hast mich damit in Irrtum geführt. Bitte nimm wieder die Ware zurück. Zu dem Preis möchte ich sie nicht kaufen“, schildert die Konsumentenschutz-Expertin.

Verstoß gegen Preisauszeichnungsgesetz

Auch wenn Kundinnen und Kunden kein auf die ausgeschilderten Preise haben – für die Händlerinnen und Händler kann es dennoch Konsequenzen haben, wenn die Preise nicht übereinstimmen. „Es ist eine Verwaltungsübertretung, wenn man Preise falsch auszeichnet“, betonte Zgubic. Konkret werde gegen das Preisauszeichnungsgesetz verstoßen. Es ist daher möglich, die Geschäfte bei der Bezirksverwaltungsbehörde bzw. beim Magistrat anzuzeigen.

Marktamt kontrollierte Preisschilder und Rabatte

Kontrolliert werden die Preisauszeichnungen in Wien vom Marktamt. Zuletzt überprüfte das Amt etwa Rabattaktionen in mehr als hundert Geschäften in Wien – vom Möbelhaus bis zur Drogerie. In 40 Geschäften wurden dabei Fehler auf den Preisschildern entdeckt. Meist waren laut Marktamt die ursprünglichen Preise falsch angegeben.

Seit Sommer 2022 gelten für Rabattaktionen übrigens neue Regeln. Grund ist eine EU-Richtlinie. Die Geschäfte müssen auf dem Preisschild immer auch angeben, wie viel ein Produkt im Geschäft bisher gekostet hat – und zwar den günstigsten Preis in den letzten 30 Tagen. Bei einer Kontrolle muss dieser Preis auch mit Unterlagen belegbar sein.