Chronik

Machetenmord: Vier Männer angeklagt

Nach dem Mord mit einer Machete im April bei der U-Bahn-Station Jägerstraße in der Brigittenau hat die Staatsanwaltschaft jetzt Anklage wegen Mordes gegen vier verdächtige Männer erhoben. Die Beschuldigten sitzen in Wien in U-Haft.

Die Staatsanwaltschaft Wien hat gegen vier Beschuldigte im Alter von 21 bis 29 Jahren Anklage wegen Mordes erhoben. Ihnen wird zur Last gelegt, einen 32-jährigen Mann am Abend des 19. April in der Nähe des Ausgangs der U6-Station Jägerstraße mit einer Machete und Messern angegriffen und vorsätzlich getötet zu haben. Das Opfer verstarb trotz intensivmedizinischer Maßnahmen am 20. April an den Folgen des Angriffs.

Die vier Männer – allesamt Algerier – gehörten zu einer „kleineren Zelle“ von Drogendealern. Sie sollen damals seit etwa einem Jahr in Wien Cannabis und Kokain auf der Straße verkauft haben. Alle waren illegal in Österreich. Das spätere Opfer stand den anderen gegenüber etwas höher in der Hierarchie. Der 32-Jährige war für die Verteilung der Drogen und das Kassieren der Gelder verantwortlich. Dabei dürfte es öfter zu Streit gekommen sein.

Anklage noch nicht rechtskräftig

Die Strafdrohung für das Verbrechen des Mordes beträgt zehn bis 20 Jahre Gefängnis oder lebenslange Freiheitsstrafe. Da einer der Angeklagten zum Tatzeitpunkt das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte, beträgt die Strafdrohung für diesen zehn bis 20 Jahre Freiheitsstrafe. Die Anklage ist noch nicht rechtskräftig. Die Angeklagten haben das Recht, innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung der Anklageschrift Einspruch bei Gericht zu erheben.

Festnahmen auch in Frankreich

Einer der Angeklagten konnte unmittelbar nach der Tat von der Polizei aufgegriffen und festgenommen werden. Seine Mittäter flüchteten nach Frankreich, wo sie schließlich im Juni beziehungsweise im Oktober festgenommen und schließlich nach Österreich zur Strafverfolgung ausgeliefert wurden.

Neben den Einvernahmen der Angeklagten führten unter anderem Zeugenaussagen und Sachverständigengutachten zur Rekonstruktion der Tat und zur Einbringung der Anklageschrift beim Landesgericht für Strafsachen Wien als Jugendgeschworenengericht.