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Prozess: 13-Jährige missbraucht

Am Wiener Landesgericht ist am Freitag eine Strafsache verhandelt worden, die frappant an den „Fall Leonie“ erinnerte. Im Fall des aktuellen Prozesses sollen junge Männer den beeinträchtigten Zustand eines 13-jährigen Mädchens ausgenutzt und sie sexuell misshandelt haben. Die Verhandlung wird im März weitergeführt.

Im Fall, der nun vor einem Schöffensenat (Vorsitz: Hannelore Bahr) behandelt wurde, ging es ebenfalls um ein zum Tatzeitpunkt 13 Jahre altes Mädchen, das in der Nacht auf den 27. November 2022 zufällig ins Gespräch mit ihr bis dahin unbekannten Burschen kam. „Sie hat unter massiven psychischen Problemen gelitten, war oft nicht zu Hause, ist nicht in die Schule gegangen und hat teilweise auf der Straße gelebt“, skizzierte Staatsanwalt Wolfram Bauer.

Die Burschen hätten das Mädchen, das bereits unter der Wirkung von Benzodiazepinen stand, mit in die Wohnung des 17-Jährigen genommen, wo ihr weitere Suchtmittel – Marihuana und Kokain – überlassen wurden. In weiterer Folge hätten die jungen Männer den beeinträchtigten Zustand des jungen Mädchens ausgenutzt und mit ihr ungeschützten Geschlechtsverkehr vollzogen.

Schwerer sexueller Missbrauch

Für den Staatsanwalt war damit zweifelsfrei der Tatbestand des schweren sexuellen Missbrauchs erfüllt: „Ihnen war klar, dass das Mädchen nicht volljährig sein kann. Weil es nicht volljährig ausgeschaut hat und auch heute nicht volljährig ausschaut.“ Das Mädchen habe sich zwar zunächst als 15 ausgegeben, „weil sie gehofft hat, damit die Drogen zu bekommen“, habe den Burschen dann aber sogar ihr wahres Alter genannt. „Es war ihnen wurscht“, hielt der Staatsanwalt fest, der sich dabei auf ein DNA-Gutachten stützen konnte, das belegt, dass beide jungen Männer intimen Kontakt mit der 13-Jährigen hatten.

Angeklagten zum Teil geständig

Der ältere der beiden Angeklagten fehlte bei der Verhandlung krankheitsbedingt. Der mittlerweile 23-Jährige legte auf elektronischem Weg eine ärztliche Bestätigung vor, zur Vermeidung von Verfahrensverzögerungen wurde sein Verfahren ausgeschieden. Gegen ihn wird zu einem späteren Zeitpunkt verhandelt.

Er soll laut Staatsanwalt geständig sein und zuletzt angegeben haben, er „schäme sich, mit einem Kind geschlafen zu haben“. Der Jüngere – seit wenigen Tagen 19 Jahre alt – war sich demgegenüber keiner Schuld bewusst. „Ich bekenne mich nicht schuldig, weil ich nicht gewusst habe, wie alt sie ist“, gab der ungeachtet seines fast noch jugendlichen Alters bereits dreifach Vorbestrafte zu Protokoll. Für ihn sei das Mädchen „kein Kind, sondern eine Jugendliche“ gewesen. „Sie hat ihm nicht gesagt, dass sie unter 14 ist“, bekräftigte Verteidigerin Sonja Scheed.

Der 19-Jährige ist seit wenigen Monaten selbst Vater eines Babys. Mit seiner Lebensgefährtin lebt er nicht zusammen, Mutter und Kind sind in einer sozialen Einrichtung untergebracht. „Ich brauche eine Therapie“, verlangte er zur Verblüffung der vorsitzenden Richterin nach einer kurzen Mittagspause, „ich habe eine kleine Tochter, ich will ein normales Leben haben.“

TikTok-Video zeigt Burschen mit Mädchen gemeinsam

Zuvor war im Gerichtssaal ein TikTok-Video abgespielt worden, das in der Tatnacht aufgenommen wurde und die beiden Angeklagten und das damals 13-jährige Mädchen in der Wohnung des jüngeren Burschen zeigt. Darauf ist die ausgesprochen kindlich wirkende, stark geschminkte 13-Jährige zu sehen, die mit glasigen Augen und sichtlich verlangsamt in die Kamera eines Handys blickt und dabei einen Joint in der linken Hand hält. Der 22-Jährige beginnt dann, ihre Nähe zu suchen, und drückt ihr einen Kuss auf die Wange.

Aufgespürt wurde die 13-Jährige am nächsten Morgen von ihrer älteren Schwester, die sich Sorgen machte, weil das Mädchen wieder einmal nicht nach Hause gekommen war. Sie fand die Abgängige mittels einer Handyortungs-App. Als sie an der Wohnungstür des 17-Jährigen klopfte und eingelassen wurde, befand sich die 13-Jährige in einem derart angeschlagenen Zustand, dass sie nicht in der Lage war, sich die Schuhe anzuziehen. Die Schwester musste ihr in diese helfen.

Verhandlung vertagt

Die Verhandlung wurde zur Einvernahme einiger Zeuginnen, die ungeachtet zugestellter Ladungen unentschuldigt nicht zur Verhandlung erschienen, auf 6. März vertagt. Beim nächsten Termin wird auch das Video mit dem im Ermittlungsverfahren kontradiktorisch vernommenen betroffenen Mädchen abgespielt, das nicht persönlich bei Gericht aussagen muss. Sollte der Angeklagte bis Anfang März von seiner Erkrankung genesen sein, wird seine Verhandlung wieder in das laufende Verfahren einbezogen.