Chronik

Toter Säugling: Eltern nun in U-Haft

Das Wiener Landesgericht hat am Sonntag über die Eltern eines am Dienstag gestorbenen drei Monate alten Säuglings die U-Haft verhängt. Als Haftgründe wurden Verdunkelungsgefahr und Tatbegehungsgefahr angenommen.

Das teilte Gerichtssprecherin Christina Salzborn mit. Die Staatsanwaltschaft Wien ermittelt gegen die Eltern des vermutlich an den Folgen eines Schütteltraumas gestorbenen kleinen Buben wegen Mordverdachts.

Wie Salzborn darlegte, machten sowohl der 29 Jahre alte Mann als auch die 26-jährige Frau vor dem Journalrichter keine Angaben zum gegen sie erhobenen Vorwurf, ihrem Sohn tödliche Verletzungen zugefügt zu haben. Der U-Haft-Beschluss, gegen den die Anwältin der Mutter keine Beschwerde einlegte, ist bis zum 26. Februar rechtswirksam. Der Vater war anwaltlich nicht vertreten.

Totes Baby: Eltern in Untersuchungshaft

Das Wiener Landesgericht hat am Sonntag über die Eltern eines am Dienstag gestorbenen drei Monate alten Säuglings die U-Haft verhängt. Als Haftgründe wurden Verdunkelungsgefahr und Tatbegehungsgefahr angenommen.

Obduktion angeordnet

Der drei Monate alte Säugling war am Dienstag gestorben. Die Mutter war mit ihrem Sohn am 3. Februar gegen 23.00 Uhr ins Wiener AKH gekommen. Das Spital alarmierte in weiterer Folge die Polizei, da sich bei dem Baby die typischerweise auf ein Schütteltrauma hindeutenden Hirnverletzungen zeigten – mehr dazu in Säugling gestorben: Eltern festgenommen.

Die Staatsanwaltschaft ordnete im Zuge der angelaufenen Ermittlungen die Obduktion der Leiche zur genauen Klärung der Todesursache an. Das schriftliche Gutachten liegt naturgemäß noch nicht vor, das Baby soll dem Vernehmen nach aber neben den Kopfverletzungen auch eine gebrochene Rippe und einen gebrochenen Arm aufgewiesen haben.

Weiteres Kind bei Krisenpflegeeltern

Die Eltern waren am vergangenen Donnerstag festgenommen und am Freitag in die Justizanstalt Josefstadt eingeliefert worden. Ein weiteres Kind des Paares, ein zweijähriges Mädchen, wurde zunächst bei Krisenpflegeeltern untergebracht.

Offen und aus strafrechtlicher Sicht die entscheidende Frage ist, wer dem Baby die letztlich tödlichen Verletzungen zugefügt hat und unter welchen Umständen. Die Mutter hat dazu bisher von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht, der Vater soll vor der Polizei angegeben haben, er könne sich die Verletzungen seines Sohnes nicht erklären.

Hilfe bei Überforderung

Die MA 11 appellierte in dem Zusammenhang an Eltern, sich sofort bei einem Gefühl oder Anzeichen von Überforderung oder auch nur bei Übermüdung um Unterstützung an die Kinder- und Jugendhilfe zu wenden. Dafür steht das Servicetelefon unter 01-4000-8011 – erreichbar von Montag bis Freitag von 8.00 bis 18.00 Uhr – zur Verfügung. Der Sozialpsychiatrische Notdienst der Stadt steht rund um die Uhr unter der Rufnummer 01 31330 zur Verfügung.