Rendering des Projekts Seilbahn auf den Kahlenberg mit Seilbahn über der Donauinsel
Genial Tourismus- & Projektentwicklung GmbH
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Verkehr

Kahlenbergseilbahn: Prüfung abgeschlossen

Eine Entscheidung, ob eine mögliche Seilbahn auf den Kahlenberg eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchlaufen muss, rückt näher: Laut Stadt ist die formale Prüfung der Unterlagen vorerst abgeschlossen.

Zum Ergebnis der Prüfung will sich die zuständige Magistratsabteilung (MA 22) mit Verweis auf das noch laufende Verfahren nicht äußern. Als nächster Schritt wird nun das Parteiengehör eingeleitet, heißt es. Demnächst bekommen damit alle Verfahrensbeteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme. Bis damit ein offizieller Bescheid zur UVP-Pflicht des Projekts vorliegt, könne es darum noch dauern, wird betont.

Parteienstellung haben etwa Projektwerber sowie die Wiener Umweltanwaltschaft. Ein Vetorecht haben die Parteien dabei jedoch nicht. Bei der Umweltanwaltschaft lagen zuletzt noch keine Unterlagen zu dem Projekt vor. „An unserer skeptischen Haltung zu dem Projekt, hat sich aber nichts geändert“, sagt die Wiener Umweltanwältin Iris Tichelmann zur APA. Man rechne jedoch mit einer baldigen Einbeziehung ins Verfahren.

UVP-Pflicht bei Seilbahn als Streitfrage

Das Umweltministerium hatte im Juli vergangenes Jahr ein Feststellungsverfahren bei der Stadt Wien beantragt, „da für das Projekt eine UVP-Pflicht nicht ausgeschlossen werden kann“, wie es damals geheißen hatte. Das Thema gilt als Streitfrage unter Gegnern und Befürwortern des viel diskutierten Projekts.

Während der Kopf hinter dem Projekt, Unternehmer Hannes Dejaco, damit argumentiert, dass der Flächenverbrauch der Stadtseilbahn keine UVP notwendig mache und auf eine Übergangsregelung für das maßgebliche UVP-Gesetz hinweist, pocht eine Bürgerinitiative auf eine bereits seit dem Jahr 2011 existierende EU-Richtlinie. Demnach müssen Seilbahnen generell eine Umweltverträglichkeitsprüfung vor dem Bau durchlaufen.

Österreich habe die Richtlinie bisher nur lediglich nicht umgesetzt, sagt die Rechtsanwältin der Seilbahn-Gegner, Fiona List. „Es gibt deswegen auch ein Vertragsverletzungsverfahren, weil Österreich bisher nur UVPs für Gletscherseilbahnen durchführte.“