Laut dem Landesfachgruppenobmann-Stellvertreter der Ärztekammer in Wien, Heinz Brenner, wird etwa der OP-Bereich abgesiedelt und laut Plan mit einer „sukzessiven Reduktion“ der Operationen begonnen. Für Montag würden eigentlich 17 OPs auf dem Plan stehen. Ob die Operationen jetzt morgen alle planmäßig stattfinden, kann Unfallchirurg Brenner nicht sagen. „Wir wissen es nicht“, so der Mediziner zur APA.
Operationen teils ohne Ersatz abgesagt
Es handelt sich sowohl um geplante als auch um Akutpatienten, die sich an den Tagen zuvor verletzt haben. Auch im Büro von Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) meldeten sich Patientinnen und Patienten, deren Operationen ohne Ersatz kurzfristig abgesagt wurden. Auch mit der Absiedelung der Intensivstation und des Vortragssaals sowie Kursraums soll morgen begonnen werden, wie auf einem per Mail an die Vorgesetzten des Spitals geschickten Plan steht.
Auf Anfrage im Büro Hacker hieß es, eine Komplettabsiedelung ab Montag entspreche nicht der Vereinbarung, diese sei erst Ende des Monats vorgesehen. Generell entspreche das Vorgehen nicht den Absprachen, wurde bereits am Samstag betont.
Die stationären Leistungen des AUVA-Traumazentrums werden dann bis Jahresende im Traumazentrum Meidling und im AKH Wien erbracht. Wann und wo die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dann ihren Dienst antreten werden, ist ihnen nicht bekanntgemacht worden. „Ich hab meine Dienste für den März, mehr weiß ich nicht“, so Brenner. Morgen sollen die Kolleginnen und Kollegen bei einer Informationsveranstaltung alles Weitere erfahren, wobei da ja schon mit der Absiedelung begonnen wird.
AUVA weist Kritik zurück
Am Sonntag meldete sich auch die AUVA erneut per Aussendung zu Wort und wies die Kritik – etwa von der Wiener Ärztekammer und von Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) – zurück. „Die medizinische Versorgung ist, wie mit allen Beteiligten im Vorfeld abgestimmt, gewährleistet“, hieß es.
Der Verwaltungsrat der AUVA habe in seiner Sitzung vom 28. Februar 2024 einstimmig die temporäre Verlagerung der stationären Leistungen des Traumazentrums Wien Standort Brigittenau an den Standort Meidling und das AKH bis Ende 2024 sowie die Zusammenführung der Leistungen in Form einer Zwischenlösung ab Anfang 2025 in einem Interimsbau in der Brigittenau beschlossen.
AUVA: Maßnahmen sofort eingeleitet
Im Zuge der Generalsanierung des Traumazentrums habe nämlich im Juni 2023 mit der zuständigen Behörde eine grundsätzliche baurechtliche und brandschutztechnische Erörterung stattgefunden. Und dabei sei die Notwendigkeit einer Erhebung des Feuerwiderstands des bestehenden Stahl-Skelettbaus festgestellt worden, betonte die AUVA.
„Seit Kenntnis des geschilderten Sachverhaltes wurden Sofortmaßnahmen eingeleitet, beispielsweise die Reduktion von Bettenbelegungen und die Bereitstellung von zusätzlichen Löschmitteln. Diese Maßnahmen sind zwar effektiv, aber letztlich nur provisorisch, weshalb die geordnete Verlagerung von Leistungen der nächste, notwendige Schritt ist.“
Für Brenner Verlegung „illusorisch“
Für Brenner ist eine Verlegung des Spitals in ein anderes Krankenhaus „völlig illusorisch“, sowohl aus rechtlichen als auch aus Haftungsgründen. Zudem würden andere Spitäler mit anderem Equipment arbeiten. „Ich kenne die Instrumente nicht und ich kenne das Implantat nicht und soll dort eine Hüftprothese einsetzen“, sagte Brenner. „Das ist fahrlässig“, meinte der Chirurg. „Man gefährdet damit Patienten.“ Auch eine Petition setzt sich nun für den Erhalt des Traumazentrums ein.
In der Folge wurde von den Behörden u. a. die Aufforderung zur unverzüglichen Behebung der Mängel an der Beschichtung des Stahl-Skelettbaus ausgesprochen, betonte wiederum die AUVA. Und das sei im laufenden Betrieb nicht realisierbar, so der Spitalsbetreiber. „Für den Fall, dass die auferlegten brandschutztechnischen Maßnahmen nicht entsprechend realisierbar bzw. nachweisbar sind, hat die Behörde festgestellt, dass der Betrieb raschestmöglich zu schließen ist und entsprechende Planungen seitens der AUVA dafür anzustellen sind“, hieß es in der Aussendung.
AUVA: Keine Auswirkungen auf Versorgungssicherheit
Und weiter: „Von Seiten der AUVA wurden entsprechende kompensatorische Maßnahmen getroffen. Dies gilt nicht nur für die Patientinnen- und Patientenversorgung, sondern auch für in Ausbildung stehende Kolleginnen und Kollegen. Aussagen, die Gegenteiliges zum Inhalt haben, sind weder faktenbasiert noch Bezug nehmend auf die daraus resultierende Versorgungswirksamkeit zutreffend.“ Für weitere Fragen war die AUVA am Sonntag nicht erreichbar.