CHRONIK

Kleingärten: Ermittlungen gegen drei Personen

Die Staatsanwaltschaft hat in der Causa um den Kauf von Kleingärten in Wien-Donaustadt Ermittlungen gegen drei Personen eingeleitet. Im Herbst 2023 wurde bekannt, dass mehrere SPÖ-Funktionäre von Umwidmungen profitiert haben sollen.

Nach mehreren Anzeigen hat die Staatsanwaltschaft die Prüfung auf einen Anfangsverdacht abgeschlossen, wie gegenüber ORF Wien bestätigt wurde. Nun hat die Staatsanwaltschaft in drei Fällen ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, in drei weiteren Fällen wurde ein Vorhabensbericht an die Oberstaatsanwaltschaft weitergeleitet. Die konkret Betroffenen wurden nicht genannt.

Kleingärten: Ermittlungen gegen drei Personen

Die Staatsanwaltschaft geht nun der Frage nach, ob SPÖ-Funktionäre – darunter der Donaustädter Bezirksvorsteher – von Grundstücksumwidmungen profitiert haben. Ermittelt wird gegen drei Personen. Untersucht wird der Verdacht auf Amtsmissbrauch.

SPÖ stellte keine rechtlichen Verstöße fest

Im Herbst wurde bekannt, dass mehrere SPÖ-Funktionäre, unter ihnen der Donaustädter Bezirksvorsteher Ernst Nevrivy, von Grundstücksumwidmungen profitiert haben sollen. Die Wiener SPÖ hat die Angelegenheit vergangenen Herbst intern geprüft, dabei konnten laut Landesparteisekretärin Barbara Novak keine rechtlichen Verstöße festgestellt werden. In einer Gemeinderatssitzung hatten die Oppositionsparteien „Freunderlwirtschaft“ bei der Vergabe von Kleingärten kritisiert.

Andreas Kletecka, Professor für Privatrecht an der Universität Salzburg, wies im Herbst auf die rechtliche Möglichkeit einer Rückabwicklung des Geschäfts hin. Sollten die Käufer das Insiderwissen gehabt haben, dass die Umwidmung bereits fix war, wäre das juristisch als „List“ zu werten: „Es ist ungefähr so, wie wenn ich sage: Na ja, der Brief ist noch nicht angekommen, aber ich weiß schon, er ist abgeschickt. Wenn jemand einem anderen beim Vertragsabschluss etwas nicht ganz richtig sagt oder etwas verschweigt, was er ihm aber sagen muss, dann kann List vorliegen. Und wenn List vorliegt, dann kann der Vertrag angefochten und aufgehoben werden und wird dann rückabgewickelt.“