Traumazentrum Lorenz Böhler von außen
APA/Eva Manhart
APA/Eva Manhart
chronik

AUVA wehrt sich gegen Betriebsrat

In der Causa rund um die durch Mängel bedingte Sanierung und den deswegen notwendigen Umzug des Traumazentrums Lorenz Böhler wehrt sich die Allgemeine Unfallversicherungs Anstalt (AUVA) gegen Vorwürfe des Betriebsrats.

Der Betriebsrat des Spitals hatte gestern, am Samstag, unter anderem behauptet, dass die Mängel beim Brandschutz "bereits seit 50 Jahren bekannt“ seien. „Die AUVA hat den Missstand bewusst ignoriert und damit Patientinnen und Patienten gefährdet“, hieß es in einer Stellungnahme in Richtung des Spitalsmanagement.

„Weisen Behauptungen aufs Schärfste zurück“

„Im Rahmen der Planungsarbeiten für eine Generalsanierung des Gebäudes in Zusammenhang mit der Kooperation mit den Elisabethinen bzw. dem Franziskusspital wurde von der Behörde eine Bestandserhebung gefordert“, erklärte die AUVA in einer Aussendungk am Sonntag. Bei der damit einhergehenden stichprobenartigen Überprüfung des Brandschutzes im Sommer 2023 sei dann erneut durch einen Brandschutz-Sachverständigen festgestellt worden, „dass der Feuerwiderstand der Klasse F30 entsprach“, also 30 Minuten Zeit bis zum Zusammenbruch des Gebäudes bleiben würden.

„Erst eine weitere – auf Aufforderung und in Abstimmung mit der Behörde – durchgeführte umfassende Bestandsanalyse des gesamten Gebäudes im Jänner und Februar 2024 brachte erstmals den massiv mangelhaften Brandschutz zutage“, erklärte die AUVA. „Die dabei festgestellten Mängel waren bis zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt.“ Die Behauptungen des Betriebsrats würden auf das Schärfste zurückgewiesen.

Betriebsrat verweist auf Prüfung durch Experten

Heinz Brenner, stellvertretender Vorsitzender des Betriebsrats im Lorenz-Böhler-Spital, hatte zuletzt in den Raum gestellt, dass die Mängel „bereits seit 50 Jahren bekannt“ seien.

Brenner legte auf APA-Nachfrage am Nachmittag nach. Er habe die Unterlagen auch einem Experten zur Prüfung gegeben, der auf diesen Umstand hingewiesen habe. „Die AUVA ging immer von F30 aus, das war damals schon für Spitäler nicht zulässig. Wie man den Unterlagen entnehmen kann, wurde die AUVA z. B. 1988, 2002, 2011 und zuletzt 2021 auf die Notwendigkeit von F90 von der Behörde hingewiesen“, so der Betriebsrat. „Ich glaube, es ist an der Zeit, dass hier die Behörden tätig werden, um die Verantwortung der Direktion zu überprüfen.“ Die AUVA habe hier bewusst Patientinnen und Patienten sowie das Personal gefährdet, so sein Tenor.

Aufteilung an mehrere Standorte

Die aufgekommenen Baumängel führten vor wenigen Wochen zur Entscheidung, das Spital zu schließen. Als Übergangslösungen kommen laut derzeitigem Stand entweder ein Containerspital bzw. ein Bauwerk in Modulbauweise in unmittelbarer Nähe oder die brandschutztechnische Ertüchtigung des aktuellen Standorts in der Donaueschingenstraße in Frage.

Nach der Absiedelung des Spitals sollen Operationen an Standorten wie im AUVA-Traumazentrum in Wien-Meidling, dem AKH und einem weiteren Spital stattfinden. Dabei soll auch ein privates Wiener Spital „einen gewissen Teil geplanter Operationen, in einem gewissen Zeitraum übernehmen“, hatte es zuletzt geheißen.