Taxis an einem Wiener Taxi-Stand
APA/Georg Hochmuth
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Gericht

Schuld- und Freisprüche im Taxlerprozess

Über mehrere Jahre sollen Taxifahrer gezielt betrunkene Fahrgäste vor Diskotheken ausgesucht haben, um sie zu bestehlen. Am Donnerstag gab es am Wiener Landesgericht einen Schuldspruch für den Hauptangeklagten und drei Freisprüche im Zweifel.

Der teilgeständige Hauptangeklagte wurde zu vier Jahren Haft verurteilt. Alle Urteile sind nicht rechtskräftig. Die Taxler im Alter zwischen 34 und 57 Jahren sollen es laut Anklage hauptsächlich auf hochpreisige Armbanduhren ihrer Kunden abgesehen haben. Ihnen wurde demnach in erster Linie gewerbsmäßiger schwerer Diebstahl vorgeworfen.

Zur Anklage wurden in dem Schöffenprozess (Vorsitz: Richterin Magdalena Klestil-Krausam) fast 20 Diebstahlsfakten gebracht. In zwei weiteren Fällen, in denen den Betroffenen die Uhr gewaltsam vom Handgelenk gerissen bzw. dies versucht wurde, wurde dem Hauptangeklagten Raub angelastet. Insgesamt ist ein Schaden von 350.000 Euro inkriminiert.

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Opfer zu betrunken, um sich genau zu erinnern

Zudem angeklagt war wegen Hehlerei ein weiterer Mann, der für den Weiterkauf eines gestohlenen Chronometers gesorgt haben soll, wobei in diesem Fall kein Beweis für einen Zusammenhang mit dem Haupttäter festgestellt werden konnte.

Für den Hauptangeklagten gab es Schuldsprüche wegen der gewerbsmäßigen Diebstähle, wegen eines versuchten Raubes sowie Urkundenfälschung und Geldwäsche – allerdings nicht wegen aller vorgeworfener Fakten. Zugute kam dem Beschuldigten u.a., dass sich die betrunkenen Opfer zumeist nicht wirklich erinnern und vor allem die Täter nicht eindeutig identifizieren konnten.

Mildernde und erschwerende Gründe

Davon profitierten auch die beiden mitangeklagten Taxler, die im Zweifel freigesprochen wurden. Das Wiedererkennen, falls überhaupt, reichte nicht „mit der an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit für eine Verurteilung“, so Klestil-Krausam. Der wegen Hehlerei Angeklagte habe sogar „einen sehr guten Eindruck“ gemacht. „Und welcher Hehler gibt schon seinen wahren Namen an?“

Vom Schöffensenat wurden als mildernd der bisherige ordentliche Lebenswandel und das reumütige Geständnis zugestanden. Erschwerend waren die mehreren Verbrechen, die Gewerbsmäßigkeit, der Tatzeitraum über mehrere Jahre sowie die Schadenshöhe. Zudem sei alles von Anfang bis Ende geplant gewesen.

Hauptangeklagter erbat Bedenkzeit

Außerdem hätten sich die Opfer im Taxi in Sicherheit gefühlt und nicht damit gerechnet, bestohlen oder beraubt zu werden. Deshalb sei die vierjährige Strafe zur Gänze unbedingt ausgesprochen worden. Der Hauptangeklagte erbat sich drei Tage Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Deshalb sind die Urteile noch nicht rechtskräftig.