Die Novelle der Wiener Bauordnung sieht vor, dass im gesamten Stadtgebiet eine Bewilligung nötig ist, wenn jemand eine Wohnung für mehr als 90 Tage im Jahr kurzzeitig vermieten will. Vor der Novelle gab es Limits lediglich für Gegenden, die als Wohnzone gewidmet waren. Nun ist die Regelung auch für Wohnungen außerhalb dieser Zonen gültig. Und wer mehr als 90 Tage kurzzeitig vermieten will, benötigt auch die Zustimmung aller Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer im Objekt.
Rund 150 Anträge bis Ende März
Bei der Wiener Baupolizei schätzt man die Zahl der Wohnungen, die über Buchungsplattformen vermietet werden, auf 10.000 bis 11.000. Doch bis jetzt sind erst relativ wenige Anträge für eine Bewilligung zur Vermietung über die 90 Tage hinaus eingebracht worden.
Rund 150 seien bis Ende März eingegangen, sagte der Leiter der Baupolizei Gerhard Cech gegenüber Radio Wien. Einige habe man positiv erledigt. „Zehn, fünfzehn Prozent haben wir zurückweisen müssen, weil eben die Zustimmungen innerhalb des Hauses von anderen Miteigentümer nicht vorhanden waren.“
Baupolizei will zusätzliches Personal für Überprüfung
Die Übergangsfrist der Novelle der Bauordnung endet Ende Juni. Dann soll auch verschärft geprüft werden, ob bei Vermietungen, die über die 90 Tage hinaus gehen, tatsächlich eine Bewilligung vorliegt. „Ab 1. Juli werden wir dann natürlich entsprechende Überprüfungen durchführen. Wir haben diesbezüglich auch zusätzliches Personal, das wir aufnehmen werden“, sagte Cech.
Der Strafrahmen bei Verstößen gegen die Bauordnung beträgt bis zu 50.000 Euro. Mit der Neuregelung solle verhindert werden, dass kostbarer Wohnraum dem Wohnungsmarkt dauerhaft entzogen wird, begründete die Stadtregierung die Änderung der Bauordnung.