Chronik

Neues Kinderschutzgesetz „vor Weihnachten“

Nach mehreren Verdachtsfällen von Missbrauch in Kindergärten hat Bildungsstadtrat Christoph Wiederkehr (NEOS) ein neues Kindergarten- und Tagesbetreuungsgesetz versprochen. Dieses soll noch „kurz vor Weihnachten“ in Kraft treten.

Die Entwürfe sehen unter anderem vor, dass elementarpädagogische Einrichtungen künftig über ein eigenes Kinderschutzkonzept verfügen müssen. Auch wird vorgeschrieben, dass Kinderschutzbeauftragte zu ernennen sind. Regelmäßige Fortbildungen sollen außerdem den Schutz von Kindern vor physischer und psychischer Gewalt erhöhen. Die Novellen zum Wiener Kindergartengesetz und zum Wiener Tagesbetreuungsgesetz gingen im September in Begutachtung – mehr dazu in Kinderschutz: Neues Gesetz in Begutachtung.

Mittlerweile gingen dazu Stellungnahmen ein. „Wichtige Inputs zu konkreteren Formulierungen wurden in die Gesetze übernommen“, hieß es dazu aus dem Büro von Wiederkehr gegenüber Radio Wien. Die Gesetze befänden sich derzeit im Gremienweg (Landesregierung, Ausschuss, Landtag) und sollten plangemäß am 23. November im Landtag beschlossen werden. „Der Zeitraum bis zur Kundmachung beträgt normalerweise zwei bis drei Wochen. Die Gesetze treten am Tag nach der Kundmachung in Kraft – das heißt voraussichtlich kurz vor Weihnachten.“

„Möwe“ für „einheitliche Kinderschutzgesetze“

Hedwig Wölfl, die Leiterin der Kinderschutzorganisation „die möwe“, begrüßt das Vorgehen Wiens. Sie fordert aber auch österreichweit einheitliche Kinderschutzgesetze. „Es braucht unbedingt umfassendere und einheitliche Kinderschutzgesetze“, sagte Wölfl im Ö1-Morgenjournal. Derzeit gibt es in Österreich neun verschiedene Kinder- und Jugendhilfegesetze. „Das heißt, in jedem Bundesland wird mit Gefährdungsbeurteilung im Einzelfall anders umgegangen“, so Wölfl.

Es würde deshalb „dringend ein österreichweites Rahmenkinderschutzgesetz“ brauchen, so Wölfl. Dieses sollte klare Richtlinien im Umgang mit Verdachtsfällen vorsehen, einen Verhaltenskodex haben und auch Basiskinderschutzschulungen für alle Mitarbeitenden beinhalten, um so „Sicherheit für Kinder, Eltern und auch die Mitarbeitenden“ herzustellen.

Kinder gut beobachten, aber kein zusätzlicher Druck

Die vielen Verdachtsfälle der letzten Monate haben verstärkt zu Anrufen in Kinderschutzeinrichtungen geführt. „Von Eltern, die beobachten, dass ihr Kind Albträume hat oder wieder einnässt oder einfach Verhaltensauffälligkeiten zeigt, und die einfach wissen wollen, könnte das ein Symptom sein?“, sagte Wölfl.

Hier sei es wichtig, Eltern anzuleiten, ihr Kind gut zu beobachten, bei plötzlichen Verhaltensänderungen zu reagieren und auch zu fragen, wie es dem Kind geht, wie der Tag im Kindergarten war. Eltern sollten aber nicht „Detektiv spielen und das Kind mit ängstlichen Vorstellungen noch zusätzlich“ belasten.

Generell verwies Wölfl darauf, dass „Gewalt an Kindern zu 80 Prozent durch Personen aus dem ganz nahen, vertrauten Umfeld, vor allem bei kleinen Kindern, passiert“. Deshalb sollten Pädagoginnen und Pädagogen im Kindergarten darauf geschult sein, dass sie Veränderungen an den Kindern bemerken, wenn zu Hause etwas nicht passt. Und andererseits müsse es auch klare Leitlinien geben, wie bei einem Missbrauchsverdacht im Kindergarten selbst vorzugehen sei, so Wölfl.

Wieder Missbrauchsvorwürfe laut geworden

In zwei Wiener Kindergärten hat es in den vergangenen Wochen neue Verdachtsfälle zu sexuellem Missbrauch gegeben. Bei einem Fall wird wegen des Verdachts auf sexuellen Missbrauch im Kindergarten ermittelt, der andere Fall betrifft einen Vorfall außerhalb des Kindergartens – mehr dazu in Missbrauchsverdacht in zwei Kindergärten.

In einem Fall gestalten sich die polizeilichen Erhebungen schwierig. Die Eltern des betroffenen Kindes wollen laut Polizei nicht, dass die informierte Opferschutzeinrichtung die Opferdaten der Polizei bekanntgibt.